Nach mehr als 16 Jahren ist der Rechtsstreit zwischen der deutschen Eisschnelllauflegende Claudia Pechstein und dem Eislauf-Weltverband ISU beigelegt. Der Fall, der durch eine umstrittene Doping-Sperre im Jahr 2009 ausgelöst wurde, wurde am 27. Februar 2025 offiziell abgeschlossen. Dies bestätigte Matthias Große, der Lebensgefährte und Verhandlungsführer von Claudia Pechstein.
Die Internationalen Eislauf-Union (ISU) bekräftigte die Einigung in einem Statement am Dienstag und sprach von einer Beilegung des Konflikts „im Geiste einer Versöhnung“. Konkrete Details über die Einigung sind bislang aber noch nicht bekannt. Klar ist, dass Claudia Pechstein damit den wohl größten juristischen Kampf ihrer Karriere hinter sich hat. Dieser führte die 53-Jährige über Jahre durch zahlreiche Instanzen.
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Claudia Pechstein leidet an vererbter Blutanomalie
Die Auseinandersetzung begann im Juli 2009, als die ISU Pechstein auf Grundlage von Indizien, jedoch ohne positiven Dopingnachweis, eine zweijährige Sperre wegen mutmaßlichen Blutdopings auferlegte. Die fünfmalige Olympiasiegerin bestritt die Vorwürfe vehement und führte ihre auffälligen Blutwerte auf eine vererbte Blutanomalie (Dehydrierte Hereditäre Stomatozytose) zurück. Dennoch bestätigte der Internationale Sportgerichtshof (CAS) im November 2009 das Urteil der ISU. Die Sperre bedeutete für Pechstein nicht nur das Verpassen der Olympischen Winterspiele 2010 in Vancouver, sondern auch massive finanzielle Verluste und Rufschädigungen.
Steckbrief von Claudia Pechstein
(Bundespolizei) |
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2. Platz (1997/98, 1998/99,1999/00, 2001/02, 2002/03) 3.000/5.000 Meter: 1. Platz (2002/03, 2003/04, 2004/05) 2. Platz (2007/08, 2014/15) 3. Platz (2006/07, 2011/12) Massenstart: 2. Platz (2012) |
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Weltmeisterschaften: 6 x Gold, 22 x Silber, 14 x Bronze Europameisterschaften: 3 x Gold, 6 x Silber, 2 x Bronze Nationale Medaillen: 41 x Gold, 20 x Silber, 7 x Bronze |
Im Jahr 2012 reichte sie beim Landgericht München erstmals Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 8,4 Millionen Euro ein. Der Fall zog sich durch verschiedene Instanzen, darunter das Bundesverfassungsgericht, das Schweizer Bundesgericht und der Europäische Gerichtshof. Zuletzt wurde der Fall vor dem Oberlandesgericht München verhandelt, das im Oktober 2024 eine außergerichtliche Einigung empfahl. Dabei diskutierte man, ob die ISU eine Ehrenerklärung abgeben sollte, um Pechsteins Unschuld anzuerkennen. Pechstein erklärte damals: „Räumt die ISU öffentlich ein, dass es falsch war, mich zu sperren, bin ich zu einem Vergleich bereit.“
Pechstein-Lager forderte Schadenersatz in Millionenhöhe
Letztlich folgte am 27. Februar 2025 die Bekanntgabe des Endes des Rechtsstreits. Die ISU und Pechstein trafen sich nach einer mündlichen Verhandlung im Oktober 2024 zu Gesprächen in Berlin. Dort führte man medizinische Tests durch, die erneut bestätigten, dass Pechstein an einer erblichen Blutanomalie leidet. Ob die ISU eine finanzielle Entschädigung leistet oder eine Ehrenerklärung abgibt, ist unklar. Die Forderung von Pechsteins Anwälten lag zuletzt bei vier Millionen Euro plus Zinsen. Eine Pressekonferenz, die für die kommende Woche angesetzt ist, soll weitere Einblicke in die getroffene Einigung geben.
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Mehr InformationenFür Pechstein endet damit ein jahrzehntelanger Kampf um Gerechtigkeit, der nicht nur für sie selbst, sondern auch für den internationalen Sport bedeutende Auswirkungen haben dürfte. Der Fall hatte immer wieder Diskussionen über die Fairness von Sportgerichten und Dopingverfolgung ausgelöst. Nun bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen diese Einigung langfristig mit sich bringt.